ALLGEMEINE LIZENZ- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KOST SOFTWARE GMBH

1. Allgemeines

1.1. Grundlage aller mit der KOST Software GmbH, FN 209906k, situiert in 8020 Graz, Hans Resel-Gasse 17a (im Nachstehenden auch „KOST“), abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Lizenz- und Geschäftsbedingungen (im Nachstehenden auch „AGB“), die einen integrierenden Bestandteil eines jeden Vertrages seitens der KOST bilden.

1.2. Dies gilt unabhängig allfälliger Verweise des Vertragspartners von KOST (im Nachstehenden auch „Kunde“) auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Allgemeine Einkaufsbedingungen welcher Art auch immer, die zu diesen AGB im Widerspruch stehen. Diesen Bedingungen des Kunden kommen keine wie auch immer geartete rechtliche Wirkung zu, egal wann, wie und in welcher Form diese Bedingungen des Kunden der KOST zur Kenntnis gebracht wurden. Abweichungen von Bestimmungen dieser AGB bedürfen der vorhergehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung von KOST. Stillschweigen zu Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden gleich welcher Art gelten nicht als Zustimmung zur Geltung dieser Bedingungen.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich für Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen im Sinne des § 1 KSchG und richten sich nicht an Verbraucher/Konsumenten.

1.4. Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von KOST an den Kunden in welcher Form auch immer.

1.5. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen KOST und dem Kunden, bis KOST dem Kunden geänderte AGB bekannt gibt. Sofern der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich und begründet binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen.

1.6. KOST ist berechtigt, zur Erfüllung des jeweiligen Vertrages/Auftrages nach ihrer Wahl zur Gänze oder zum Teil Subunternehmer einzusetzen. Sofern KOST auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt (z.B. Hosting Leistungen), kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zu Stande. KOST ist nur für die von ihr selbst erbrachten Leistungen verantwortlich.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Angebote, Kostenvoranschläge Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, sind sämtliche Angebote von KOST freibleibend und unverbindlich und verpflichten KOST nicht zur Leistung. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Sämtliche in Werbeunterlagen, Prospekten, Anzeigen, Webseite o.Ä. enthaltene Angaben über die von KOST angebotenen Leistungen sind unverbindlich. Maßgeblich sind alleine die in schriftlichen Verträgen und/oder schriftlichen Auftragsbestätigungen ausdrücklich bestätigten Angaben bzw. die Spezifikationen laut Vertrag. Sämtliche von KOST erstellten Kostenvoranschläge sind unverbindlich und entgeltlich, sofern nicht anders vereinbart. Die Höhe des Entgelts bestimmt sich nach den jeweils geltenden Sätzen von KOST.

2.2. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt mit allseitiger Unterfertigung der Vertragsurkunde zu Stande. Für den Vertragsinhalt sind ausschließlich die Bestimmungen der Vertragsurkunde und nicht Angaben des Kunden in einer allfälligen Bestellung maßgeblich. Sofern die Leistungserbringung durch KOST von der Belieferung von KOST durch Dritte abhängig ist, wird KOST den Kunden darauf hinweisen. In diesem Fall erfolgt der Vertragsabschluss unter Vorbehalt der richtigen und ordnungsgemäßen Belieferung von KOST. Allfällige für die Erfüllung des Vertrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Kunden auf dessen Kosten zu erwirken. KOST ist nicht verpflichtet mit der Vertragserfüllung zu beginnen, bevor sämtliche erforderlichen Genehmigungen rechtskräftig erteilt wurden.

3. Leistungsumfang / Leistungserbringung

3.1. Allgemeines Die Erfüllung des Vertrages durch KOST erfolgt sofern nicht anders vereinbart in einer von KOST gewählten branchenüblichen Weise (online, am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen des Kunden) während der üblichen Supportzeiten von KOST. Erfolgt auf Wunsch des Kunden oder aufgrund besonderer Wünsche eine Leistungserbringung außerhalb der üblichen Supportzeiten von KOST, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.

Der genaue Umfang der von KOST zu erbringenden Leistungen ist im jeweiligen Vertrag mit dem Kunden festgelegt. KOST ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Einrichtungen nach eigenem Ermessen zu ändern, wenn dadurch keine Beeinträchtigung der Leistungen beim Kunden zu erwarten ist.

Grundlage der für die Leistungserbringung von KOST eingesetzten Einrichtungen und Technologien ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des Kunden, wir er auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen/Unterlagen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des Kunden eine Änderung der Leistung bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird KOST auf Wunsch des Kunden ein entsprechendes neues Angebot unterbreiten.

Seite 3 von 9 Leistungen von KOST, welche vom Kunden über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Kunden an KOST nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Leistungen außerhalb der Supportzeiten von KOST, das Analysieren von Störungen und Fehlern, welche auf eine unsachgemäße Bedienung durch den Kunden oder sonstige nicht von KOST zu vertretene Umstände zurückzuführen sind.

Sofern nicht anders vereinbart, ist KOST nicht verpflichtet eine wie auch immer geartete Dokumentation zu übergeben. Schulungen können gegen gesondertes Entgelt bestellt werden.

KOST haftet nicht für den vom Kunden gewählten Verwendungsort oder der technischen Voraussetzungen, die der Kunde für die Verwendung geschaffen hat. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden die räumlichen und technischen Voraussetzungen für die Verwendung der von KOST erbrachten Leistungen zu schaffen. KOST übernimmt insbesondere auch keine Verantwortung für von ihr nicht betriebene, erstellte oder betreute Netze oder Netz- und sonstige Telekommunikationsdienstleistungen. Teillieferungen und Vorauslieferungen sind ausdrücklich zulässig. 

3.2. Leistungsfristen, Termine, Verzug Die vereinbarten Leistungsfristen und Termin sind unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart. Diese beginnen mit Zustandekommen des Vertrages; wenn diese davon abhängt mit der Erteilung der rechtskräftigen behördlichen Genehmigung. Die Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins macht den Vertrag nicht zum Fixgeschäft.

Wird aus dem Verschulden von KOST eine unverbindliche Leistungsfrist um mehr als 6 (sechs) Wochen, eine verbindliche Leistungsfrist um mehr als 3 (drei) Wochen überschritten, so kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 2 (zwei) Wochen setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf schriftlich vom Vertrag zurücktreten. 

Bei einem von KOST nicht zu vertretenen, vorübergehenden und nicht vorhersehbaren Leistungshindernis verlängert sich die vereinbarte Frist und verschiebt sich der vereinbarte Termin um den dieses Hindernis andauernden Zeitraum. Ein solches Leistungshindernis liegt insbesondere bei behördlichen Maßnahmen (einschließlich Betretungsverbote im Sinne des Epidemiegesetzes oder gleichartiger Gesetze), Arbeitskampfmaßnahmen, Ausfall von Transportmitteln und Energie sowie bei höherer Gewalt. Maßgeblich für das Vorliegen des Leistungshindernis sind sowohl der Sitz von KOST als auch der Ort der Leistungserbringung beim Kunden. Sofern der ursprüngliche Leistungstermin in einem solchen Fall bereits um 6 (sechs) Monate überschritten Seite 4 von 9 wurde, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Kann die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden, ist KOST zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde eine von KOST gesetzte angemessene Nachfrist, welche mindestens 2 (zwei) Wochen betragen muss, nicht einhält. In diesem Fall hat der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen.

3.3. Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich unentgeltlich alle Maßnahmen zu treffen, die für die Erbringung der Leistungen durch KOST erforderlich sind (und nicht im Leistungsumfang von KOST enthalten sind).

Sofern die Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde die zur Erbringung der Leistungen durch KOST erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur im erforderlichen Umfang unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von KOST benötigten Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung. Der Kunde sorgt auf eigene Kosten für eine Netzanbindung.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige zur Nutzung der Software erforderlichen Passwörter vertraulich zu behandeln. Bei Verdacht der Kenntnis der Passwörter durch unbefugte Dritte verpflichtet sich der Kunde – falls möglich – die Passwörter selbst zu ändern oder KOST schriftlich mit der Änderung der Passwörter zu beauftragen. Für Schäden, die durch die mangelhafte Geheimhaltung entstehen, haftet alleine der Kunde. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht bzw. nicht zu den vereinbarten Terminen, gilt die Leistung von KOST als erbracht.

4. Immaterialgüterrechte

4.1. Alle aus dem Patent-, Marken-, Musterschutz-, Halbleiterschutz- und/oder Urheberrecht abgeleiteten Rechte an den vereinbarten/erbrachten/zur Verfügung gestellten Leistungen stehen KOST bzw. deren Lizenzgebern zu.

4.2. Der Kunde erhält lediglich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts zum vertragsgegenständlichen Zweck im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen sowie für die aufrechte Dauer des Vertragsverhältnisses zu benutzen.

4.3. Durch die Einräumung einer befristeten Lizenz wird vom Kunden lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Durch eine allfällige Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung und/oder benutzerspezifischen Anpassung der Software erwirbt der Kunde keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus. KOST räumt dem Kunden Nutzungsrechte an Software und Datenbanken nur in dem für die Erfüllung des konkreten Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang ein.

4.4. Alle anderen Rechte sind KOST bzw. deren Lizenzgebern vorbehalten. Der Kunde ist daher insbesondere nicht berechtigt, die Software, Datenbanken, graphische Darstellungen oder sonstige Sachen, an denen Rechte von KOST oder Dritten bestehen, zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder anders als vereinbart zu benutzen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

4.5. Eine Übertragung des Source Codes von KOST an den Kunden ist weder für Standard- noch für Individualsoftware geschuldet.

4.6. Eigentumshinweise, Markenzeichen oder Ähnliches an den Leistungen von KOST dürfen vom Kunden weder entfernt, bearbeitet, verändert noch unleserlich gemacht werden.

4.7. Angebote, Ausführungsunterlagen wie Pläne, Skizzen, Muster, Kataloge, Abbildung sowie sonstige technische Unterlagen von KOST bleiben geistiges Eigentum von KOST und unterliegen den jeweiligen immaterialgüterrechtlichen Beschränkungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb und Datenschutz.

4.8. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle überlassenen Daten und Unterlagen vom Kunden nachweislich zu löschen, mit Ausnahme der von ihm durch die berechtigte Verwendung der Software generierten Daten.

4.9. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts das nicht übertragbare und nicht ausschließliche befristete Recht, Programme, Datenbanken oder sonstige urheberrechtlich geschützte Werke unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikationen zum vertragsgegenständlichen Zweck zu benutzen. Alle anderen Rechte sind KOST bzw. deren Lizenzgebern vorbehalten, sodass der Kunden unbeschadet der Bestimmung des § 40 UrhG (bestimmte freie Werknutzungen) insbesondere nicht berechtigt ist, die Software zu vervielfältigen, zu ändern, zurückzuentwickeln, zurückzuübersetzen, Teile herauszulösen, Dritten zugänglich zu machen, zu analysieren, zu dekompilieren oder disassemblieren.

4.10. Der Kunde hat bei Nutzung sonstiger lizenzpflichtiger Software die jeweiligen Software-Lizenzbestimmungen und die vom jeweiligen Rechteinhaber dieser Software angegebenen Nutzungsbestimmungen zu beachten.

4.11. Der Kunde ist verpflichtet, zeitlich unbegrenzt dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen einschließlich der zur Verfügung gestellten Software Dritten nicht bekannt werden.

4.12. Jede Verletzung der vorgenannten/gesetzlichen Rechte von KOST resultiert in Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen.

5. Entgelt/ Zahlungsbedingungen/ Eigentumsvorbehalt/ Einwendungen

5.1. Sämtliche Preise von KOST sind Nettopreise in EURO (EUR) exklusive Umsatzsteuer. Preisangaben sind freibleibend.

5.2. Zusätzliche Leistungen, welche nicht von der Vereinbarung umfasst sind, wie insbesondere Upgrades, Systemunterstützung, Schulungen und Wartungsarbeiten, die über Gewährleistungsrechte hinausgehen, sind gesondert zu beauftragen und werden gesondert zu den jeweils bei KOST gültigen Sätzen verrechnet. 

5.3. Sofern nicht anders vereinbart sind von KOST ausgestellte Rechnungen prompt bei Erhalt fällig. Alle Zahlungen sind spesenfrei und abzugsfrei zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.

5.4. KOST ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von An- oder Vorauszahlungen durch den Kunden abhängig zu machen.

5.5. Sind Teilzahlungen vereinbart tritt bei Verzug mit nur einer einzigen Teilzahlung auch ohne Verschulden des Kunden Terminsverlust ein und wird die gesamte Forderung sofort fällig.

5.6. Bei Zahlungsverzug ist KOST berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 9,2 % über dem Basiszinssatz p.a. (§ 456 UGB) zu verrechnen. Die im Fall des Verzugs entstehenden und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten von Inkassobüros und/oder Rechtsanwälten sind vom Kunden zu tragen.

5.7. Bei Zahlungsverzug ist KOST berechtigt, mit der Erfüllung bis zur Erfüllung sämtlicher fälliger Zahlungsverpflichtungen inne zu halten und ist berechtigt, die Nutzung der Software in angemessener Weise zu sperren.

5.8. Die Leistung von KOST bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts samt Nebenkosten im Eigentum von KOST (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde hat KOST unverzüglich von allen Zugriffen Dritter oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen schriftlich zu informieren und den Dritten auf das Eigentumsrecht von KOST nachweislich hinzuweisen.

5.9. Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, ansonsten die verrechnete Forderung als anerkannt gilt. Gegen Ansprüche von KOST kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten oder von KOST ausdrücklich schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.

5.10. Der Kunde ist einverstanden, dass alle von ihm geleisteten Zahlungen zuerst auf entstandene Kosten, dann auf Zinsen und erst zum Schluss auf Kapital verrechnet werden. Allfällige Zahlungswidmungen des Kunden sind unbeachtlich.

6. Verfügbarkeit/Störungsbehebung

6.1. Die Verfügbarkeit der Leistungen von KOST ergeben sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. 

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, Störungen an Leistungen und Lieferungen von KOST unter Angabe der möglichen Ursachen unverzüglich schriftlich anzuzeigen und KOST die Behebung zu ermöglichen. Der Kunde ist verpflichtet KOST allenfalls einen zuständige/n Mitarbeiter/in unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

6.3. Störungen, welche vom Kunden zu vertreten sind, können KOST nicht angelastet werden. Eine Störung ist dem Kunden anzulasten, wenn die Störung auf Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe des Kunden oder Dritter zurückzuführen ist, wenn die Beeinträchtigung durch Computerviren und/oder wie auch immer gearteter Schadsoftware beim Kunden verursacht wurde (egal ob dem Kunden ein Verschulden daran trifft) sowie wenn der Kunde oder Dritte die von KOST auferlegten Richtlinien und/oder Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten haben. Die Beweislast für die Einhaltung der letztgenannten Richtlinien/Vorschriften trägt der Kunde.

7. Gewährleistung/Mängelrüge

7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 (sechs) Monate ab Lieferung der Software. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

7.2. Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen die Erhebung einer schriftlichen, detaillierten und rechtzeitigen Mängelrüge voraus. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Leistung unverzüglich zu untersuchen. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, so gilt die Lieferung als genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

7.3. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels ist KOST nach deren Wahl Gelegenheit zur Verbesserung zu geben. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder die Wandlung des Vertrages verlangen.

7.4. KOST ist zur Gewährleistung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Gewährleistungsansprüche berechtigten nicht den Kunden nicht zur Zurückbehaltung.

7.5. Ist KOST nach wiederholten Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 4 (vier) Wochen nicht in der Lage, den vertraglich vereinbarten Zustand herzustellen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Dem Kunden stehen aus Anlass des Rücktritts nur Schadenersatzansprüche bei grobem Verschulden von KOST zu. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. 

7.6. Bei Lieferungen/Leistungen von KOST, welche nach Lieferung vom Kunden verändert werden, jegliche Gewährleistung. Durch Bedienungsfehler oder widmungswidrige Verwendung seitens des Kunden oder seiner Dienstnehmer verursachte Fehler, Störungen oder Schäden sind nicht Bestandteil der Gewährleistung.

8. Haftung

8.1. Außerhalb des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung von KOST auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung von KOST für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, für Erfüllungsgeholfen und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.

8.2. KOST haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.

8.3. KOST übernimmt weder Haftung noch leistet Gewähr dafür, dass von ihr gelieferte Software den Anforderungen des Kunden genügt, mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet.

9. Vertragsdauer/Kündigung

9.1. Sämtliche Vertragsverhältnisse können unter Einhaltung der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden.

9.2. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

10. Sonstiges

10.1. KOST ist zur Geheimhaltung aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Daten und Informationen verpflichtet. KOST ist zu einer DSGVO-konformen Verarbeitung von Daten verpflichtet und nimmt der Kunde die jeweils geltende Datenschutzerklärung von KOST zur Kenntnis. KOST verpflichtet sich diese Verpflichtungen auf sämtliche MitarbeiterInnen und Subunternehmer zu überbinden.

10.2. Änderungen und Ergänzungen zu Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, sofern sie einvernehmlich schriftlich bestätigt werden.

10.3. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam/unzulässig/undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit/Zulässigkeit/Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. An Stell der unwirksamen/unzulässigen/undurchsetzbaren Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen/unzulässigen/undurchsetzbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

10.4. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse einschließlich Fragen ihres wirksamen Zustandekommens gelangt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechtes zur Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand ist für sämtliche Rechtsstreitigkeiten einschließlich Fragen des wirksamen Zustandekommens das sachlich zuständige Gericht für A-8020 Graz.

10.5. Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Übersichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder beschränken die jeweiligen Bestimmungen nicht.

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